Rechtsanwaltskanzlei Karl Becker

 

 

Privates Baurecht

Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir die Interessen von privaten Bauherren, Handwerksbetrieben und Architekten unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

     
  • Vertragsabwicklung bis einschließlich Abnahme
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  • Mangelhaftung nach BGB und VOB/B
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  • Bauzeitstörungen
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  • Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen
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